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AVIVA-BERLIN.de im November 2024 - Beitrag vom 18.08.2010


21. Juli 2010. Bundesverfassungsgericht erklärt Benachteiligung Homosexueller im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz für verfassungswidrig
AVIVA-Redaktion

Homosexuelle LebenspartnerInnen dürfen bei der Erbschaftssteuer nicht gegenüber heterosexuellen EhepartnerInnen benachteiligt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem...




... Grundsatzbeschluss entschieden.


Das Bundesverfassungsgericht beendet damit eine verfassungswidrige Benachteiligung von Schwulen und Lesben. Die Verfassungsbeschwerden zweier KlägerInnen, die jeweils ErbInnen ihrer im August 2001, beziehungsweise im Februar 2002 verstorbenen homosexuellen LebenspartnerInnen sind, waren nun erfolgreich. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Benachteiligung eingetragener LebenspartnerInnen im persönlichen Freibetrag und im Steuersatz sowie durch ihre Nichtberücksichtigung im Versorgungsfreibetrag mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht zu vereinbaren sei. Zwischen eingetragenen LebenspartnerInnen und EhegattInnen gebe es keine Unterschiede, die von solchem Gewicht seien, dass sie die Benachteiligung der LebenspartnerInnen rechtfertigen könnten.

Laut dieses Grundsatzbeschlusses hat der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 eine Neuregelung für die vom Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz betroffenen Altfälle zu treffen. Die SPD hatte die Forderung nach Gleichbehandlung in der Großen Koalition erhoben, war aber am Widerstand der Union gescheitert. Die Änderungen wurden nun auf Verlangen der FDP vorgenommen. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert nun, dass auch die Diskriminierung im Einkommensteuerrecht und in der BeamtInnenversorgung ein Ende haben muss.

Lesen Sie auch den Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juli 2010: "Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar"

Mustertexte für benachteiligte LebenspartnerInnen finden Sie auf den Seiten des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD).

Weitere Informationen über Gesetzgebungsinitiativen zur Ergänzung von Artikel 3 finden Sie unter: www.artikeldrei.de

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